02 Schwerpunkt · Insolvenzrecht & Sanierung

Wenn die Liquidität bedroht ist, zählt jeder Tag.

Wir begleiten Unternehmer und Privatpersonen durch Krisen. Mit dem Ziel, das Unternehmen zu retten, wenn das geht · oder einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen, wenn nicht.

Retten, was zu retten ist · sonst geordneter Neuanfang.

Frühzeitig handeln, ruhig führen

In der Krise ist nichts wertvoller als ein klarer Kopf. Wir nehmen unseren Mandanten die Last, allein entscheiden zu müssen, und führen sie Schritt für Schritt durch das Verfahren. Vertraulich, geordnet, mit der Erfahrung aus vielen Mandaten.

Klarer Kopf statt Druck · Schritt für Schritt durchs Verfahren.

Insolvenz ist nicht das Ende, sondern oft der Beginn einer geordneten Lösung. Das Problem ist meist nicht das Insolvenzverfahren selbst, sondern dass Geschäftsführer zu lange warten. Aus Hoffnung, aus Scham, aus Angst vor dem nächsten Bankgespräch. Aber je früher man Klarheit schafft, desto mehr Optionen bleiben offen.

Insolvenz ist kein Ende · sondern der Beginn einer geordneten Lösung.

Es gibt mehr Wege als die meisten denken. Eine außergerichtliche Sanierung mit den Hauptgläubigern. Eine Eigenverwaltung, in der das Unternehmen weiterläuft. Ein Schutzschirmverfahren, das drei Monate Zeit zum Umbauen gibt. Welcher Weg passt, hängt von der Situation ab. Aber Wege gibt es fast immer.

Mehr Wege als gedacht · Sanierung, Eigenverwaltung, Schutzschirm.

Beratungsverlauf

So begleiten wir Sie.

Wir verstehen Insolvenzberatung als Begleitung. Vom ersten Gespräch bis zum geordneten Abschluss bleibt eine Person an Ihrer Seite. Auf jeden Schritt zeigen für Details.

Insolvenzberatung als Begleitung · eine Person, vom ersten Gespräch bis Abschluss.

  1. Erstgespräch

    Vertrauen aufbauen

    Wir nehmen uns Zeit zuzuhören, ordnen die Lage ein und nehmen Ihnen den ersten Druck.

  2. Analyse

    Klares Bild schaffen

    Wir prüfen Verträge, Bilanzen und Forderungen und entwickeln eine erste Einschätzung.

  3. Strategie

    Optionen aufzeigen

    Wir besprechen alle Wege, von außergerichtlich bis Schutzschirm, und stellen Vor- und Nachteile gegenüber.

  4. Entscheidung

    Gemeinsam wählen

    Sie entscheiden auf Grundlage einer fundierten Empfehlung. Wir tragen mit, was Sie wählen.

  5. Vorbereitung

    Sorgfältig planen

    Wir bereiten Anträge, Schriftsätze und Gespräche vor. Nichts wird übers Knie gebrochen.

  6. Verhandlung

    Mit Beteiligten

    Banken, Gläubiger, Behörden: wir führen die Gespräche, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  7. Vertretung

    Vor Gericht

    Wir vertreten Sie in jeder Phase des Verfahrens und gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht.

  8. Abschluss

    Geordnet beenden

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bis das Mandat ruhig und vollständig abgeschlossen ist.

01 · Krisenberatung & außergerichtliche Sanierung

Bevor das Insolvenzverfahren unausweichlich wird.

Wenn die Lage angespannt wird, gibt es fast immer noch Spielraum. Banken lassen über Tilgungspausen mit sich reden. Lieferanten akzeptieren Ratenzahlungen. Das Finanzamt gewährt Stundungen.

Spielraum gibt es fast immer · Banken, Lieferanten, Finanzamt sind verhandelbar.

Und wenn die Hauptgläubiger an einen Tisch kommen, lässt sich oft eine Lösung finden, ohne dass je ein Insolvenzantrag nötig wird.

Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Lage, identifizieren Verhandlungsspielräume und führen die Gespräche mit Banken, Lieferanten und Behörden. Ziel ist, einen Sanierungsplan zu schaffen, der das Unternehmen erhält.

Analyse · Verhandlung · Sanierungsplan, der das Unternehmen erhält.

02 · Insolvenzantrag & Fristen 02

Drei Wochen · die wichtigste Frist.

Sobald eine GmbH zahlungsunfähig ist oder überschuldet, hat der Geschäftsführer drei Wochen Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer wartet, riskiert nicht nur das Unternehmen, sondern persönliches Vermögen und ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit · sonst Haftung und Strafverfahren.

Wir prüfen, ob die Antragspflicht überhaupt schon eingetreten ist, ob noch Spielraum besteht, und stellen den Antrag · wenn er gestellt werden muss · schnell und korrekt. Damit aus einer Krise nicht zusätzlich ein Haftungsfall wird.

Antragspflicht prüfen · Spielraum nutzen · Antrag korrekt stellen.

03 · Eigenverwaltung & Schutzschirm

Das Schutzschirmverfahren gibt drei Monate Zeit, einen Plan zu erarbeiten.

Eigenverwaltung bedeutet: das Insolvenzverfahren läuft, aber Sie als Geschäftsführer behalten die Kontrolle. Ein Sachwalter überwacht, aber kein Insolvenzverwalter übernimmt das Steuer. Im Schutzschirmverfahren gehen wir noch einen Schritt weiter · drei Monate lang ist die Insolvenz noch nicht eröffnet, in dieser Zeit erarbeiten wir einen Insolvenzplan.

Eigenverwaltung · Sie behalten das Steuer. Schutzschirm · drei Monate Planungszeit.

Diese Verfahren sind nicht für jeden geeignet. Sie verlangen sorgfältige Vorbereitung und einen klaren Sanierungs-Plan. Aber wenn die Voraussetzungen passen, ist das oft der Weg, der das Unternehmen rettet.

Nicht für jeden · aber oft der Weg, der das Unternehmen rettet.

Eigenverwaltung · Schutzschirmverfahren

04 · Geschäftsführer-Haftung
Wenn die persönliche Haftung droht.

In der Krise verschiebt sich die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers. Plötzlich sind Zahlungen, die im normalen Geschäft selbstverständlich waren, persönliche Haftungsfälle.

In der Krise wird jede Zahlung zum Haftungsfall.

Zuhören

Lage verstehen

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation in allen Facetten zu verstehen, bevor wir handeln.

Erst verstehen · dann handeln.

Schützen

Persönliche Verantwortung

Wir prüfen, welche Schritte Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer begrenzen.

Persönliche Haftung gezielt begrenzen.

Begleiten

Vertretung im Verfahren

Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite, von den ersten Gesprächen bis zur abschließenden Entscheidung.

Vom ersten Gespräch bis zur letzten Entscheidung.

Wir verteidigen Geschäftsführer, gegen die Vorwürfe im Raum stehen. Wir hören zuerst zu, prüfen jeden einzelnen Punkt und klären die Sachlage in Ruhe. Unser Ziel ist, Sie nicht nur juristisch zu vertreten, sondern auch in einer schwierigen Lage einen Ansprechpartner zu sein, dem Sie vertrauen können.

Geschäftsführer-Verteidigung · juristisch und als Ansprechpartner, dem Sie vertrauen.

05 · Regelinsolvenzverfahren

Wenn die Insolvenz unumgänglich ist.

Wenn alle Sanierungsversuche gescheitert sind, geht es darum, einen geordneten Übergang zu schaffen. Wir vertreten Geschäftsführer und Gesellschafter im Verfahren, melden Forderungen an, prüfen die Wirksamkeit von Insolvenzanfechtungen · bei denen Zahlungen aus den letzten Jahren rückwirkend zurückgefordert werden · und vertreten in Anfechtungsprozessen.

Geordneter Übergang · Vertretung im Verfahren · Schutz vor Anfechtungen.

Ziel ist immer, den Schaden für unsere Mandanten zu begrenzen.

Anfechtungen

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Wir prüfen früh, was kritisch werden kann.

06 · Verbraucherinsolvenz & Restschuldbefreiung

Drei Jahre bis zum Neuanfang.

Für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach drei Jahren · wenn alles richtig läuft · erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Was vorher an Schulden bestand, ist dann erlassen, und ein wirtschaftlicher Neuanfang ist möglich.

Drei Jahre · dann Restschuldbefreiung. Wirtschaftlicher Neuanfang möglich.

Wir begleiten den außergerichtlichen Einigungsversuch, stellen den Insolvenzantrag, betreuen die Wohlverhaltensphase und sorgen dafür, dass die Restschuldbefreiung am Ende auch tatsächlich erteilt wird.

Vom Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung · lückenlos begleitet.

Wohlverhaltensphase · Restschuldbefreiung

Arbeitsweise

In der Krise: schnell, ruhig, geordnet.

01 Lagebild

Liquidität, Optionen, Fristen

Wir prüfen in Stunden, nicht Tagen: Liegt Zahlungsunfähigkeit vor? Welche Fristen laufen? Welche außergerichtlichen Optionen sind realistisch? Sie wissen am Ende des Erstgesprächs, wie viel Zeit bleibt.

In Stunden statt Tagen · nach dem Erstgespräch wissen Sie, wie viel Zeit bleibt.

02 Plan

Konzept & Verhandlung

Wir bauen das Sanierungskonzept oder bereiten den Antrag vor · Eigenverwaltung, Schutzschirm, Regelinsolvenz oder StaRUG. Parallel verhandeln wir mit Hauptgläubigern, Banken und Finanzamt.

Konzept oder Antrag · parallel mit Banken und Finanzamt verhandelt.

03 Verfahren

Vertretung bis zum Schluss

Wir vertreten in der Gläubigerversammlung, im Berichts- und Schlusstermin, in Anfechtungsprozessen · bis zur Restschuldbefreiung oder zur Plan-Verabschiedung. Mandanten bleiben handlungsfähig.

Vertretung in jeder Phase · bis zur Restschuldbefreiung. Sie bleiben handlungsfähig.

Vertraulich

Eine ehrliche Einschätzung der Lage ist der erste Schritt. Wir hören zu, prüfen sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Weg. Diskret, geordnet, mit dem Anspruch, Werte zu erhalten.

Ehrliche Einschätzung als erster Schritt. Diskret, geordnet, Werte erhalten.

Nächster Schritt

Vertrauliche Erstberatung · diskret und schnell.

Wir antworten innerhalb eines Werktags. In akuten Fällen zeitnah am selben Tag.

07131 · 64 59 840
07131 · 64 59 840