Fachgebiet · Arbeitsrecht

Arbeitsrecht · für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Vergütungsfragen. Außergerichtlich und vor Gericht.

Kündigungen, Aufhebungen, Vergütung · außergerichtlich und vor Gericht.

Im Arbeitsrecht zählt die Zeit. Wer eine Kündigung erhält, hat genau drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben · danach ist das Schicksal des Arbeitsverhältnisses besiegelt, unabhängig davon, wie unwirksam die Kündigung tatsächlich war. Genau deshalb beginnt jedes arbeitsrechtliche Mandat bei uns mit einer Frage: Wann ist das Schreiben zugegangen?

Drei Wochen ab Kündigung · sonst ist das Arbeitsverhältnis verloren.

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber · vom Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen bis zur leitenden Angestellten im Konzern. In den allermeisten Fällen lassen sich auch komplexe Trennungen außergerichtlich regeln. Wenn nicht, führen wir das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Schnell, sachlich, mit dem Ziel, einen wirtschaftlich tragfähigen Schlusspunkt zu setzen.

Meist außergerichtlich · sonst vor dem Arbeitsgericht. Schnell und sachlich.

Drei Beratungsfelder

Kündigung, Aufhebung, Vergütung.

01 Kündigungen

Wirksamkeit prüfen, Abfindung verhandeln

Wir prüfen die Kündigung auf formelle Mängel (Zugang, Schriftform, Vollmacht) und inhaltliche Wirksamkeit (Sozialauswahl, Anhörung Betriebsrat, Kündigungsgrund). Anschließend verhandeln wir entweder die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung · vor dem Arbeitsgericht endet das oft im Vergleich.

Form & Inhalt geprüft · Weiterbeschäftigung oder Abfindung verhandelt.

02 Aufhebungsverträge

Bevor Sie unterschreiben

Aufhebungsverträge sehen oft attraktiv aus · bis das Arbeitsamt die Sperrzeit verhängt. Wir prüfen den Vertrag in allen Details: Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Wettbewerbsverbot. Wir verhandeln Konditionen nach und stellen sicher, dass Ihre Position nach der Trennung wirtschaftlich abgesichert ist.

Vor der Unterschrift prüfen · Sperrzeit vermeiden, Abfindung absichern.

03 Vergütung & Zeugnisse

Was Ihnen zusteht

Offene Boni, nicht abgerechnete Überstunden, unrichtige Zeugnisse, ausstehende Provisionen · wir setzen Ihre Ansprüche durch. Oft genügt ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, manchmal muss vor das Arbeitsgericht. Auch bei Mobbing und unzulässigen Versetzungen vertreten wir Sie.

Boni, Überstunden, Zeugnisse · oft reicht ein Anwaltsschreiben.

04 · Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zwei Mandanten-Gruppen, eine klare Haltung.

Wir wechseln nicht innerhalb eines Mandats die Seite · wer einmal Arbeitnehmer ist, bleibt bei uns Arbeitnehmer. Aber wir vertreten beide Gruppen, jeweils in eigenen Mandaten, und das macht uns zu Verhandlungspartnern, die die Mechanik einer Trennung wirklich verstehen.

Beide Seiten · nie im selben Mandat. Verhandlungspartner, die Trennungen verstehen.

Auf Arbeitnehmerseite ist unser wichtigster Job, Sie in einer Phase, die ohnehin belastend ist, zu entlasten. Wir prüfen die Kündigung, sortieren die Optionen, übernehmen die Verhandlungen und Schriftsätze. Ziel ist meistens eine wirtschaftlich faire Lösung · eine Abfindung, ein neutrales bis gutes Zeugnis und ein klarer Schlussstrich.

Für Arbeitnehmer · entlasten, prüfen, verhandeln. Ziel: Abfindung und gutes Zeugnis.

Auf Arbeitgeberseite beraten wir präventiv (Arbeitsverträge, Personalakten, dokumentierte Abmahnungen) und im konkreten Fall (Kündigungsvorbereitung, Anhörung Betriebsrat, Aufhebungsverhandlung). Auch bei Massenentlassungen und Restrukturierungen sind wir Sparringpartner. Stets mit Blick darauf, was am Ende vor Gericht hält.

Für Arbeitgeber · präventiv und im Konfliktfall. Was vor Gericht hält.

05 · Abfindungsverhandlung

Die Faustformel ist ein halber Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr · aber das ist nur der Anfang.

Was tatsächlich verhandelbar ist, hängt von vielen Faktoren ab: wie wirksam die Kündigung wäre, wie wichtig dem Arbeitgeber eine schnelle, geräuschlose Trennung ist, wie alt der Mitarbeiter ist, wie schwer eine Neuanstellung wird. In der Praxis sehen wir oft Abfindungen, die deutlich über der Faustformel liegen.

Verhandelbar ist mehr · in der Praxis oft deutlich über der Faustformel.

Was die Strategie ausmacht, ist die richtige Mischung aus juristischer Vorbereitung und kühler Verhandlungsführung. Wir signalisieren Bereitschaft zum Vergleich, ohne unsere Position aufzugeben · und kennen die Punkte, an denen sich Arbeitgeber typischerweise bewegen lassen.

Juristische Vorbereitung · kühle Verhandlung · wir kennen die Hebel.

Vorbereitung · Verhandlung · Vergleich

Kontakt

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Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Kurze Nachricht · Antwort innerhalb eines Werktags.

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