Fachgebiet · Familienrecht

Familienrecht · für alle Lebensphasen.

Wir beraten in allen Fragen des Familien- und Erbrechts · von Eheverträgen und Vermögensplanung über Unterhalt und Sorgerecht bis zur Nachfolgeregelung.

Vom Ehevertrag bis zur Nachfolge · Familienrecht und Erbrecht.

Familienrecht ist mehr als Trennung. Es ordnet eine ganze Reihe von Lebensbereichen, in denen Recht und persönliche Beziehungen aufeinandertreffen: Heirat und Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Adoption und Abstammung, Nachfolge und Erbe. Vieles davon lässt sich gestalten, bevor ein Konflikt überhaupt entsteht · und genau dort fängt gute Beratung an.

Familienrecht ist mehr als Trennung · gute Beratung beginnt vor dem Konflikt.

Wir verstehen Familienrecht daher als langfristige Begleitung. Manche Mandate sind reine Vorsorge: ein Ehevertrag vor der Hochzeit, ein Testament für die nächste Generation, eine Vollmacht für den Notfall. Andere kommen aus akuten Anlässen · Trennung, Erbauseinandersetzung, Sorgerechtskonflikt. In beiden Fällen ist unser Ziel dasselbe: eine Lösung, die zur jeweiligen Familienstruktur passt und über den Tag hinaus trägt.

Vorsorge oder akut · eine Lösung, die zur Familie passt und trägt.

Drei Beratungsfelder

Gestalten, klären, weitergeben.

01 Vorsorge & Vermögensgestaltung

Bevor der Ernstfall kommt

Eheverträge, eingetragene Partnerschaften, Schenkungsverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir gestalten die rechtlichen Rahmen vor, in denen Familie und Vermögen verlässlich funktionieren · bevor eine Krankheit, ein Streit oder ein Todesfall die Lage verändert.

Ehevertrag, Schenkung, Vorsorge · klare Rahmen, bevor der Ernstfall kommt.

02 Kinder, Unterhalt & Sorge

Was die Familie regeln muss

Sorge- und Umgangsrechtsregelungen für getrennt lebende Eltern, Unterhaltsberechnungen nach Düsseldorfer Tabelle, Vaterschaftsanerkennung, Namensrecht der Kinder, Adoption. Auch außerhalb einer Trennung gibt es viele familienrechtliche Fragen, die geklärt werden wollen.

Sorge, Umgang, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle · klar geregelt.

03 Erbrecht & Nachfolge

Vermögen weitergeben

Testaments- und Erbvertragsgestaltung, Pflichtteilsfragen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche. Wir beraten auch bei vorweggenommener Erbfolge · etwa wenn ein Familienunternehmen, eine Immobilie oder Wertpapiere noch zu Lebzeiten übertragen werden sollen.

Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft · auch vorweggenommene Erbfolge.

04 · Familienrecht und Vermögen

Wo Familie und Vermögen aufeinandertreffen.

Familienrecht ist oft auch Vermögensrecht · beim Ehevertrag genauso wie bei der Schenkung an die Kinder, bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Übertragung eines Familienunternehmens. Wer hier ohne Beratung agiert, riskiert, dass eine gut gemeinte Entscheidung Jahrzehnte später teuer wird.

Familienrecht ist auch Vermögensrecht · gute Absicht wird sonst teuer.

Wir verbinden familienrechtliche Beratung deshalb mit dem wirtschaftlichen Blick aus unserer Steuerrechts-Expertise: Wie wirkt sich ein Ehevertrag auf die Erbschaftsteuer aus? Welche Schenkungsfreibeträge lassen sich über zehn Jahre optimal nutzen? Wie sichert man ein Familienunternehmen für die nächste Generation, ohne den Pflichtteil zu verletzen? Wir denken die Folgen mit, statt erst hinterher zu reagieren.

Familienrecht plus Steuerblick · Folgen mitgedacht, nicht hinterher repariert.

Gerade bei Unternehmern und vermögenden Mandanten zählt dieser kombinierte Blick. Wir koordinieren mit Steuerberater, Notar und ggf. Sachverständigen, damit am Ende eine Lösung steht, die nicht nur juristisch sauber, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist · über Generationen.

Für Unternehmer · juristisch sauber, wirtschaftlich tragfähig, über Generationen.

05 · Gestaltung statt Streit

Das meiste Familienrecht passiert bevor es ein Problem gibt.

Ein Ehevertrag schreibt nicht das Ende vor · er klärt nur Fragen, die ohnehin irgendwann beantwortet werden müssen. Ein Testament regelt nicht den Streit unter den Erben · es verhindert ihn. Vieles im Familienrecht ist Gestaltung: heute klar formulieren, was später nicht mehr verhandelbar wäre.

Ehevertrag und Testament verhindern Streit · heute klar, später nicht verhandelbar.

Wo Konflikte trotzdem entstehen, ist unsere Linie konstant: zuerst die einvernehmliche Lösung. Wo nötig, vor dem Familien- oder Nachlassgericht · in Heilbronn, Siegen oder dem zuständigen Gericht. Ohne unnötige Schärfe, aber mit klarer Linie.

Zuerst einvernehmlich · sonst vor Gericht, ohne Schärfe, mit Linie.

Gestaltung · Beratung · Vertretung

Kontakt

Eine familienrechtliche Frage?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir antworten diskret und innerhalb eines Werktages.

Kurze Nachricht · diskrete Antwort innerhalb eines Werktags.

07131 · 64 59 840
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